Fischen

Am Greifensee herrscht Freiangelrecht. Das heisst, vom Ufer aus darf ohne Patent mit einer Angelrute oder einer Schnur mit einem einzigen Köder mit einfachem Haken gefischt werden. Erlaubt sind natürliche Köder, Lebensmittel sowie künstliche Fliegen. Ausgenommen sind Köderfische. Fliegen dürfen maximal Hakengrösse 8 aufweisen.

Merkblatt Fanglimiten, Mindestmasse und Schonzeiten

Zusätzlich gelten folgende Bestimmungen zum Schutz der Fische und der Natur am Greifensee:

  • Im Schutzgebiet darf von Wegen und Stegen aus gefischt werden. Es ist verboten, diese zu verlassen (Trampelfade sind keine Wege!).
  • Vom Boot aus ist das Angeln nur mit Patent erlaubt.
  • Die Seeschutzzonen dürfen nicht mit dem Boot befahren werden.
  • Halten Sie - auf dem See - entlang der Schilfufer einen Abstand von mindestens 25 Metern.
  • Auf dem See sind keine Motorboote erlaubt.
  • Fischen in der Glatt vom Wehr bis zur Schwerzenbachstrasse ist verboten.
  • Achten Sie darauf, dass Sie keinen Silch zurücklassen – dieser kann für Vögel zu einer tödlichen Falle werden. Haben Sie Silch gefunden, den Sie nicht mitnehmen können? Melden Sie es uns. Vielen Dank!

Auf der interaktiven Karte rechts finden Sie geeignete Orte zum Fischen.

Weiterführende Informationen zu Fischereibestimmungen auf dem Greifensee und im Kanton finden Sie auf der Website der Kantonalen Fischerei- und Jagdverwaltung. Gerne geben Ihnen auch die Ranger am See Auskunft über die Bestimmungen der Schutzverordnung.

Petri Heil!

 

Achtung: Selbstdeklarationspflicht für kantonale und Einwasserungsverbot für ausserkantonale und internationale immatrikulierte Boote am Greifensee per 6.1.2025
Im Zürichsee wurden anfangs September 2024 einzelne Exemplare der invasiven Quaggamuschel gefunden. Damit sie nicht mit Booten in andere Zürcher Gewässer verschleppt wird, gilt per 6. Januar 2025 am Greifen-, Pfäffiker- und Türlersee ein Einwasserungsverbot für ausserkantonale und internationale, immatrikulierte Boote. Im Kanton Zürich immatrikulierte Boote müssen in einer Selbstdeklaration ein Heimgewässer angeben, welches sie ohne Einschränkung befahren können. Gewässerwechsel innerhalb des Kantons Zürich sind weiterhin verboten. Zudem müssen auch Kleinboote, Stand-Up-Paddel, etc. sowie Fischerei- und Tauchausrüstung bei einem Wechseln von einem See in den nächsten gründlich gereinigt werden. > Mehr Informationen