Zusätzliche Leinenpflicht im Frühjahr
von Sandra Julius
Am 1. Januar 2023 ist im Kanton Zürich das neue Jagdgesetz in Kraft getreten. Gerade Wildtiere sollen damit besser geschützt werden. Einige der Änderungen betreffen nicht nur die Jagdausübung, sondern auch die breite Bevölkerung. Das neue Jagdgesetz hat auch Auswirkungen auf das Naturschutzgebiet Greifensee.
Wer künftig zwischen dem 1. April und dem 31. Juli mit seinem Hund durch die Wälder des Kantons Zürich spaziert, muss seinen vierbeinigen Begleiter an die Leine nehmen. Während der Brut- und Setzzeit gilt seit dem 1. Januar 2023 eine Leinenpflicht für Hunde im Wald und bis 50 Meter ausserhalb des Waldes. Für den Greifensee heisst das, dass im Frühling zusätzlich in allen Wäldern und an allen Wandrändern Leinenpflicht gilt – auch dort, wo sie nicht ausgeschildert ist. Weiterhin gültig ist die ganzjährige Leinenpflicht in den Riedgebieten und überall, wo sie ausgeschildert ist.
Der Gesetzgeber hat die Verschärfung vorgenommen, da in der Brut- und Setzzeit Wildtiere besonders sensibel auf Störungen und Gefahren reagieren. Müssen sie fliehen, verlieren sie wertvolle Energie. Insbesondere trächtige oder säugende Muttertiere müssen sehr sparsam mit ihrem Energiehaushalt umgehen und können aufgrund der Trächtigkeit schlechter fliehen. Die Jungtiere sind in ihren ersten Lebensmonaten noch nicht so mobil und sehr verletzlich, auch sie können noch nicht so gut fliehen und sind Gefahren oft schutzlos ausgeliefert. Die Beunruhigung erfolgt bereits, wenn der Hunde ohne Leine herumstreunt, auch wenn er kein Tier jagt.
Aber auch Wildtierrisse von Hunden sind leider häufiger, als man denken würde: Laut der Jagdstatistik des Bundesamts für Statistik wurden in der Zeitspanne von 2015 bis 2022 schweizweit jedes Jahr zwischen 400-500 Wildtiere von Hunden erlegt. Rehe werden dabei mit Abstand am meisten gerissen (2022: 399 Rehe von insgesamt 442 Wildtieren).
Ein weiterer Punkt betrifft das Fütterungsverbot von Wildtieren. Seit dem 1. Januar 2023 dürfen Wildtiere auch in harten Wintern nicht mehr gefüttert werden. Wildtiere verfügen über ausgeklügelte Überwinterungsstrategien und sind nicht auf zusätzliche Nahrung angewiesen. Die Fütterung kann, auch wenn gut gemeint, zu Krankheitsübertragung und Störungen des Sozialverhaltens der Tiere führen. Im kantonalen Jagdgesetz ausgenommen sind vom Fütterungsverbot das Füttern von Singvögeln mit Kleinmengen rund ums Haus sowie Wasservögel und Eichhörnchen, die weiterhin mit Kleinmengen gefüttert werden dürfen.
Am Greifensee hingegen gilt nach wie vor das strikte Fütterungsverbot von Wasservögeln. Die Ausnahmen des kantonalen Jagdgesetzes gelten hier nicht, da der Greifensee ein Wasser- und Zugvogelreservat nationaler Bedeutung ist.
Mehr Informationen zum kantonalen Jagdgesetz finden Sie hier:
- Kantonales Jagdgesetz in Kraft getreten am 1. Januar 2023
- Medienmitteilung Kanton Zürich zum neuen Jagdgesetz
- Angepasstes Hundegesetz Kanton Zürich